Die Liste der Denkmalschutzgebiete in Sachsen umfasst die Denkmalschutzgebiete, die in der Denkmalliste des Landes Sachsen enthalten sind, siehe Liste der Kulturdenkmale in Sachsen. Denkmalschutzgebiete werden auf Grund von Vorschlägen des Landesamts für Denkmalpflege Sachsen durch kommunale Satzungen der jeweiligen Gemeinden ausgewiesen. Die Anmerkungen sind zu beachten.
Liste der bestätigten Denkmalschutzgebiete in Sachsen
Die folgenden Denkmalschutzgebiete wurden vom Landesamt für Denkmalpflege Sachsen vorgeschlagen und durch eine entsprechende Satzung der Gemeinden bestätigt.
- Bild: Bild des Denkmalschutzgebietes
- Denkmalschutzgebiet: Name des Denkmalschutzgebietes
- Lage: Ort und Landkreis, in dem sich das Denkmalschutzgebiet befindet sowie die Lage. Der Link führt zu verschiedenen Kartendarstellungen und nennt die Koordinaten des Kulturdenkmals.
- Datierung: gibt den Zeitraum der Errichtung der Gebäude im Denkmalschutzgebiet an.
- Beschreibung: Beschreibung des Denkmalschutzgebietes
- ID: Die ID wird vom Landesamt für Denkmalpflege Sachsen vergeben.
Liste der vorgeschlagenen Denkmalschutzgebiete in Sachsen
Die folgenden Denkmalschutzgebiete wurden vom Landesamt für Denkmalpflege Sachsen vorgeschlagen, aber noch nicht durch eine entsprechende Satzung der Gemeinden bestätigt.
- Bild: Bild des Denkmalschutzgebietes
- Denkmalschutzgebiet: Name des Denkmalschutzgebietes
- Lage: Ort und Landkreis, in dem sich das Denkmalschutzgebiet befindet sowie die Lage. Der Link führt zu verschiedenen Kartendarstellungen und nennt die Koordinaten des Kulturdenkmals.
- Datierung: gibt den Zeitraum der Errichtung der Gebäude im Denkmalschutzgebiet an.
- Beschreibung: Beschreibung des Denkmalschutzgebietes
- ID: Die ID wird vom Landesamt für Denkmalpflege Sachsen vergeben.
Hinweis: Die geplanten Denkmalschutzgebiete Obercunnersdorf und Mittelcunewalde als Umgebinde-Gemeinden sind noch nicht in der sächsischen Denkmalschutzliste enthalten.
Anmerkungen
- Diese Liste ist nicht geeignet, verbindliche Aussagen zum Denkmalstatus eines Objektes abzuleiten. Soweit eine rechtsverbindliche Feststellung der Denkmaleigenschaft eines Objektes gewünscht wird, kann der Eigentümer bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde einen Bescheid beantragen.
- Die amtliche Kulturdenkmalliste ist niemals abgeschlossen. Durch Präzisierungen, Neuaufnahmen oder Streichungen wird sie permanent verändert. Eine Übernahme solcher Änderungen in diese Liste ist nicht sichergestellt, wodurch sich Abweichungen ergeben können.
- Die Denkmaleigenschaft eines Objektes ist nicht von der Eintragung in diese oder die amtliche Liste abhängig. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Denkmale sein.
- Grundsätzlich erstreckt sich die Denkmaleigenschaft auf Substanz und Erscheinungsbild insgesamt, auch des Inneren. Abweichendes gilt dann, wenn ausdrücklich nur Teile geschützt sind (z. B. die Fassade).
Ausführliche Denkmaltexte
Quellen
- Denkmalkarte Sachsen (Die Denkmalliste kann durch Anklicken des Feldes „Zur Kenntnis genommen“ am Ende der Seite aufgerufen werden, anschließend kann man die Denkmalkarte öffnen.)
Weblinks
Einzelnachweise




